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Mitgliedschaften
Das Insolvenzbüro Dr. Maus ist Mitglied bei folgenden Verbänden und Initiativen:

Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)
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Sanierungsportal: Der Insolvenzplan - Initiative 2. Chance
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Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein zur Website

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Insolvenzverwaltung Dr. Maus | insodrmaus.de
Verantwortung für die Region in die Tat umsetzen
Wir sind
als Verwalter Treuhänder fremden Vermögens und bemühen uns um eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger, wobei für ungesicherte Gläubiger im Durchschnitt Quoten erzielt werden sollen, die deutlich oberhalb von 5 % liegen. Nach einer Analyse des IFM Bonn aufgrund der Ergebnismeldungen für Insolvenzverfahren der Jahre 2002-2007 in Nordrhein-Westphalen sieht es mit den Befriedigungsquoten der Insolvenzgläubiger so aus: Bei 63 % gab es keine verteilbare Masse. In den verbliebenen 37 % gab es durchschnittlich 5,4 % Befriedigungsquote. Bezogen auf alle Verfahren liegt die mittlere Befriedigungsquote damit bei nur 3,6 %.
als Insolvenzanwälte unabhängige Dienstleister für wirtschaftlich in Not geratene Unternehmer und Privatpersonen sowie von Insolvenz betroffene Gläubiger
betriebswirtschaftlich kompetent und verfügen über die Fähigkeit und Bereitschaft zu unternehmerischem Handeln
bereit, Verfahren ergebnisoffen abzuwickeln und dabei alle rechtlichen und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten auszuschöpfen, einschließlich des Insolvenzplanverfahrens. Dabei sollen im Durchschnitt Fortführungsquoten von 40 % erzielt und deutlich mehr als 30 % der Arbeitsplätze erhalten werden
diskret, erprobt und loyal
aktuell durch ständige Fortbildung
ein Team: jeder leistet mit seinen Stärken einen gleich wertvollen Beitrag zum Gesamterfolg
Teil eines Netzwerkes, um mit qualifizierten Partnern Lösungen für komplexe rechtliche, wirtschaftliche und soziale Problemstellungen zu erarbeiten und zu finden
qualifiziert und zertifiziert.
Wir wissen, wie es weitergeht, wenn nichts mehr geht.

Sie fragen. Wir antworten.
Lohnt sich für mich überhaupt ein Insolvenzverfahren? Ich habe kein Konto mehr, was kann ich tun? Wie reagiert mein Arbeitgeber? Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wichtige Formulare und Merkblätter zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Formulare und Merkblätter zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens finden Sie auf der Website justiz.nrw.de.
Unter anderem:
- Anhörungsbogen und Antragsformular zur Unternehmensinsolvenz
- Merkblatt für den Eigenantrag bei der Unternehmensinsolvenz
- Merkblatt für die Antragstellung der Gläubigerinnen und Gläubiger im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Merkblatt für Schuldnerinnen und Schuldner im Insolvenzeröffnungsverfahren nach Zustellung eines Gläubigerantrages
Centrum Garten & Land wird weitergeführt
Betrifft: MR Abwicklungsgesellschaft mbH vormals Racke
„Liebe Rentnerinnen, liebe Rentner,
seit etwas über einem Jahr versuchen wir nun, das Unternehmen Racke ordentlich abzuwickeln und durch den Verkauf unserer Marken und unseres Grundeigentums die Verpflichtungen gegenüber unseren Rentnern und deren Familien zu erfüllen. Dieser Prozess ist zu etwa 80% abgeschlossen.
Umso bedauerlicher ist daher, dass eine Forderung von uns an einen Dienstleister in namhafter Höhe kurzfristig und ohne Vorankündigung ausfiel. Aus diesem Grunde mussten wir Ende letzter Woche Insolvenz beantragen. Die fälligen Renten für den Monat Mai und für die Zukunft müssen daher vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geleistet werden (siehe hierzu die Website psvag.de). Die im Zusammenhang mit der Abwicklung erfolgte Neu-Firmierung in MR Abwicklungsgesellschaft mit Sitz in Bad Kreuznach beeinträchtigt Ihre Ansprüche an uns nicht; Ihre Ansprüche haben uneingeschränkt Fortbestand.
Wir bedauern sehr die zu erwartende Zahlungsverzögerung durch den PSV die wahrscheinlich auf Sie zukommen wird und nehmen an, dass der künftige Insolvenzverwalter Sie über den weiteren Fortgang informieren wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Moller-Racke“
Mehr zur Reform des Insolvenzrechts finden Sie hier.

Neues Beratungsangebot im Internet:
Portal meine-schulden.de informiert Schuldner ausführlich
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung hat in Verbindung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Internetseite gestaltet:
Weil sich immer mehr überschuldete Personen und Familien die Frage stellen müssen, sollen diese Personen ermutigt werden, den mühsamen, aber lohnenden Weg zur Entschuldung auf sich zu nehmen. Mit dem Online-Angebot der BAG erhalten die Schuldner eine umfangreiche Unterstützung bei den ersten wichtigen Schritten.
Im Info-Portal werden die User systematisch durch die Regelungen rund um das Thema Entschuldung geführt. Es wird Klartext gesprochen, kein Fachchinesisch.
Der gesamte Ablauf eines so genannten Schuldenregulierungsprozesses und des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird dargestellt. Die Benutzer erfahren, was ihre Gläubiger dürfen und was nicht. Auch die Rechte und Pflichten werden aufgeführt und es wird erklärt, was das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bedeutet. Die Seite enthält auch einen Ratgeber, der erste Tipps enthält und bei konkreten Anliegen schon weiterhelfen kann. In einem Serviceteil sind Checklisten und Musterbriefe enthalten.
Insgesamt eine sehr, sehr nützliche Hilfe zur Erstinformation, die allerdings das konkrete Beratungsgespräch mit einem Schuldnerberater oder einem anwaltlichen Fachmann nicht ersetzen kann und soll.

Insolvenzbegriffe verständlich gemacht
Lexikon: Was ist eine Wohlverhaltensphase? Was bedeutet eine Aussonderung? Hier finden Sie die Erklärungen und dennoch keine schwere Kost. mehr >>

